Begleiteter Umgang
Ziel: Rückkehr zur Selbstbestimmung

Wir wissen, dass ein meist von einem Gericht angeordneter „begleiteter Umgang“ eine besonders einschneidende Maßnahme in die Rechte von Eltern und ihren Kindern darstellt. Der Väteraufbruch für Kinder hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, diese schwierige Lebensphase für alle Beteiligten so frustfrei wie möglich zu gestalten. Nutzen Sie die Chance, auf diesem Weg den für die Entwicklung Ihrer Kinder so wichtigen Kontakt zu bewahren und - wenn möglich - auszubauen.
Was uns von vielen anderen Anbietern unterscheidet: Wir bieten auch Termine an Wochenenden, Feiertagen und in den hessischen Schulferien an. Für die begleiteten Umgänge, die üblicherweise in unseren Räumen stattfinden, haben wir ein möglichst familiengerechtes Umfeld geschaffen. Unsere Spielzimmer bieten eine kommunikative Umgebung für Kinder mit ihrem Vater oder ihrer Mutter.
Kurz zum rechtlichen Rahmen: Das Umgangsrecht von Kindern und ihren Eltern ist gesetzlich geregelt in den Paragrafen §§ 1684 ff BGB. Die Bestimmungen zum begleiteten Umgang im Rahmen der Jugendhilfe bzw. zur Familienberatung finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII §§ 16, 18 und 28. Wir bieten als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe alle Formen der Umgangsbegleitung an, von der begleiteten Übergabe über die Erstanbahnung von Eltern-Kind-Kontakten oder der Wiederaufnahme des Kontakts bis hin zum beschützten Umgang bei begründetem Verdacht auf unangemessenes Verhalten eines Elternteils.
Unsere Umgangsbegleiter führen grundsätzlich - gemeinsam oder getrennt - Vorgespräche mit beiden Eltern. Ganz wichtig: Auch mit dem Kind findet ein vorbereitendes Gespräch bzw. ein Spieltermin statt, damit es die Einrichtung kennenlernen und Wünsche äußern kann. Während der Phase des Umgangs beraten wir grundsätzlich Kinder und Eltern. Die Kinder sollen sich ernstgenommen fühlen in ihren Interessen und die Eltern sollen ein eigenes, realistisches Modell für einen selbstbestimmten Umgang entwickeln. Parallel zu den Umgangskontakten und der begleitenden Beratung kann zusätzlich ein vertiefendes Coaching beteiligter Eltern oder Elternteile stattfinden.
Da begleitete Umgänge in der Regel von Gerichten angeordnet werden, wenden wir uns bei Zuteilung durch das Jugendamt wegen eines Ersttermins an Sie. Sollten Sie Fragen zum begleiteten Umgang haben, wenden Sie sich an unser Team im Väterbüro unter 069/94419286 oder info@f-vafk.de.